Контрольная по немецкому языку

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Контрольная по немецкому языку

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Вариант II

Задание 1. Перепишите и переведите следующие предложения, подчеркните в них сказуемое и укажите временную форму глагола в пассиве:

1. Der Tatort wird von der Einsatzgruppe besichtigt. (Präsens)

2. Der Verdächtige wurde von den Zeugen beschrieben. (Präteritum)

3. Das Vernehmungsprotokoll ist richtig angefertigt worden. (Perfekt)

4. Zur Unterstützung war ein Sondereinsatzkommando aufgefordert worden. (Plusquamperfekt)

5. Dem Geschädigten wird medizinische Hilfe geleistet werden. (Futur I)


Задание 2. Перепишите и переведите следующие предложения на русский язык, обращая внимание на конструкции haben + zu + Infinitiv, sein+ zu + Infinitiv.

1. Der Polizeipräsident hat den Landespolizeiverband zu führen.

2. Die Entscheidungen der Polizei sind über das Verwaltungsgericht zu bestreiten.

3. In einigen Bundesländern ist die Wasserschutzpolizei von der Schutzpolizei abzutrennen.

4. Unter Umständen ist die Kriminalpolizei direkt dem Landeskriminalamt zuzuordnen.


Задание 3. Перепишите и переведите следующие предложения, подчеркните местоименные наречия.

1. Der letztere Weg führte dazu, dass eine Verfassung entstand.

2. Woran arbeitet jetzt der Kriminalist?

3. Hat man den Angeklagten dafür verurteilt?

4. Die Arbeit der Polizei ist darauf gerichtet, die öffentliche Ordnung zu gewährleisten.

5. Wofür sollen die Vollzugsbeamten sorgen?


Задание 4. Перепишите и переведите следующие предложения на русский язык, определите типы придаточных предложений.

1. Sie wissen, dass er dieses Verbrechen begangen hat. - Дополнительные придаточные (Ergänzungssätze)

2. Da ich zukünftiger Untersuchungsführer bin, muss ich die Untersuchungsmethodik von Verbrechen kennen. - Придаточные причины (Kausalsätze)

3. Falls Sie den Straftäter kennen, müssen Sie die Polizei informieren. - Условные придаточные (Konditionalsätze)

4. Wenn eine Straftat begangen worden ist, fahren die Kriminalisten zum Tatort. - Условные придаточные (Konditionalsätze)

5. Ich studiere an der Fakultät, die die Untersuchungsbeamten vorbereitet. - Относительные придаточные предложения (Relativsätze)

6. Er kommt nach Ufa, damit er Rechtswissenschaften studiert. - Придаточные цели (Finalsätze)

7. Der Staatsanwalt benutzt sein Recht, indem er im notwendigen Fall das Verfahren einstellt. - Придаточные образа действия (Modalsätze)


Задание 5. Перепишите и переведите следующие предложения, подчеркните в них инфинитивные группы.

1. Der Staatsanwalt ordnete an, die Durchsuchung durchzuführen.

2. Der Untersuchungsbeamte hat beschlossen, den Verdächtigen sofort festzunehmen.

3. Der Sachverständige beginnt, am Tatort die Spuren zu sichern.

4. Es ist unsere Pflicht, die Verkehrsregeln zu beachten.


Задание 6. Перепишите и переведите следующие предложения, подчеркните в них инфинитивные обороты.

1. Um einen Verdächtigen zu verhaften, muss man den schriftlichen Haftbefehl des Staatsanwaltes haben.

2. Der Terrorist hat sich erschossen, statt sich zu ergeben.

3. Ohne die Spuren am Tatort zu sichern, kann man oft die Straftat nicht aufklären.


Задание 7. Перепишите и переведите следующие предложения. Возьмите в скобки распространенное определение, подчеркните его основные части (причастие или прилагательное).

1. In den Besserungskolonien mit allgemeinem Regime verbüßen ihre Strafe die (erstmalig zu Freiheitsentzug verurteilten) Männer.

2. Man muss entsprechende Informationen an die (zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eingerichteten) Organisationseinheiten weiterleiten.

3. Alle (für die polizeiliche Tätigkeit wichtigen) Informationen speichert man mit Hilfe von modernen Computern.

4. Der Tatbestand ist der (im Gesetz formulierte) Begriff einer bestimmten Straftat.


Задание 8. Перепишите и переведите предложения, подчеркните обособленный причастный оборот.

1. Die neuen Untersuchungsmethoden anwendend, können wir diese Straftat schneller aufklären.

2. Auf die spätere Mitteilung der Besetzung des Gerichts verweisend, darf der Angeklagte die Unterbrechung der Hauptverhandlung verlangen.

3. Von zahlreichen Argumenten begründet, fand seine Verteidigung allgemeine Anerkennung.


Задание 9. Перепишите предложения, употребив указанный в скобках глагол в соответствующей форме конъюнктив. Переведите предложения на русский язык.

1. Mit deiner Hilfe hätte ich diese Arbeit gemacht.

2. Ich würde dieses Problem mit Ihnen besprechen.

3. Sie sieht so frisch aus, als ob sie sei eben aus dem Sanatorium gekommen.

4. Die Studenten sagten, sie hätten diesen Roman schon früher gelesen.


Задание 10. Перепишите и переведите письменно следующий текст и ответьте на предлагаемые ниже вопросы.

Organisierte Kriminalität

Organisierte Kriminalität ist eine qualifizierte Form der Verbrechensbegehung, die von subtilen Taktiken und Techniken gekennzeichnet ist. Aufwendige und geradezu stabsmäßige Tatplanung, perfekte Arbeitsteilung unter Einbeziehung von zum Teil hochspezialisierten Mittätern sowie marktorientierte Beuteverwertungsstrategien sind die hervorstehenden Merkmale der OK.

Typische Ausprägungsformen der Organisierten Kriminalität sind Drogenhandel, Schleusung, Menschenhandel, Eigentums- und Wirtschaftskriminalität. Die Zukunft der OK wird nach Expertenmeinung im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und der Umweltkriminalität liegen.

Straftäter der OK unternehmen vielfältige Anstrengungen, ihre Erfolge zu legalisieren. Dabei nutzen sie Mittel der Korrumpierung und bahnen Kontakte zu Personen des öffentlichen Lebens an. Organisierte Kriminalität entwickelt sich zu einer entscheidenden Herausforderung für die innere Sicherheit eines Landes.


Fragen zum Text:

1. Was sind die hervorstehenden Merkmale der Organisierten Kriminalität?

2. Welche Deliktsarten werden im OK-Bereich begangen?

3. Ist die Organisierte Kriminalität eine entscheidende Herausforderung für die innere Sicherheit eines Landes?


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Текст 21 (7000)

POLIZEIAUSBILDUNG IN DEUTSCHLAND

Voraussetzungen

Als Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung oder dem Studium steht bei allen Polizeien ein mehrtägiger Test an. Die erfolgreiche Absolvierung des Einstellungstestes ist eine zur Einstellung unumgängliche Voraussetzung. Die Ausführung unterscheidet sich dabei wieder von Bundesland zu Bundesland sowie zwischen Ausbildungsanforderungen und Studienanforderungen.

In der Regel dauert das Testverfahren zwischen 2 und 4 Tagen, dabei werden Bewerber in folgenden Bereichen geprüft:

• Intelligenztest, Fähigkeitstest, Allgemeinwissenstest, Test der Kon-zentrationsfähigkeit

• Kenntnis der deutschen und teilweise der englischen Sprache

• Gruppengespräch, Interview, Kurzreferat

• medizinische Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Tauglich-keit durch einen Polizeiarzt

• Sportprüfung in verschiedenen Disziplinen

Die Tests sind dabei mit unterschiedlichen Schwerpunkten und in unterschiedlichen Zusammensetzungen zu absolvieren – die Ausgestaltung obliegt alleine der einstellenden Polizei. Die Voraussetzungen für den gehobenen Dienst sind dabei naturgemäß anspruchsvoller.

Neben dem Einstellungstest wird an schulischen Voraussetzungen für die Ausbildung (mittlerer Dienst) eine abgeschlossene Mittlere Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (mit vorangegangenem (qualifizierenden) Hauptschulabschluss) verlangt, für das Studium (gehobener Dienst) mindestens die Fachhochschulreife. Weiterhin muss der Bewerber ein gewisses Mindestalter (meist 16 oder 17 Jahre) haben und darf ein Höchstalter (zwischen 24 und 31 Jahren) nicht überschreiten. Eine Körpergröße von 160 cm für Frauen und 165 cm für Männer ist ebenso erforderlich wie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates. Zudem darf der Bewerber nicht vorbestraft sein und muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben sowie einen guten Ruf besitzen.

Bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums muss auf eigene Kosten die Fahrerlaubnis der Klasse B erworben werden.

Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen

Die Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen findet nur für den gehobenen Dienst statt. Voraussetzung hierfür ist mindestens die Fachhochschulreife. Dies bedeutet, dass die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten ein Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen beinhaltet.

Als Kommissaranwärter müssen drei Studienjahre mit anschließendem Staatsexamen absolviert werden. Aufgrund des Direkteinstieges ist man nach bestandenem Staatsexamen Kommissar im gehobenen Polizeivollzugsdienst und Diplom-Verwaltungswirt (FH). Zum Beginn des Studiums muss ein Aufnahmetest bestanden werden.

Dienstbezüge 

Während des Studiums erhält der Student eine Anwärtervergütung von rund 900 € netto monatlich. Nach bestandenem Staatsexamen steht dem Kommissar Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 9 zu.

Erstes Ausbildungs/Studienjahr 

Das erste Studienjahr unterteilt sich in die Studienabschnitte 1 und 2 sowie die Praktika 1 und 2. In den ersten beiden Studienabschnitten werden erste fachliche und rechtliche Grundlagen erarbeitet. Sie bereiten auf die folgenden Praktika vor.

Gelehrt werden Fächer wie:

• Kriminalistik

• Kriminaltechnik

• Kriminologie

• Eingriffsrecht

• Strafrecht

• Verfassungsrecht

• Ethik

• Psychologie

• Politikwissenschaft

• Soziologie

• Management

Nach diesen Studienabschnitten werden die ersten Klausuren geschrieben. Es handelt sich dabei um 5 Klausuren in den Fächern Kriminalistik/ Kriminaltechnik, Einsatzlehre, Straf- und Prozessrecht, Verkehrsrecht/ Verkehrslehre und Eingriffsrecht. Zum erfolgreichen Abschluss des Studienabschnitts 2 müssen mindestens 3 Klausuren mit mehr als 4 Punkten bewertet werden. Dabei gilt das bekannte 15 Punkte- Schema. Bei Nichtbestehen des S 2 gibt es zwei ver-schiedene Möglichkeiten: Entweder das gesamte erste Jahr wird wiederholt. Alle erbrachten Leistungen werden dann gelöscht und müssen erneut erbracht werden. Ein erneutes Scheitern im ersten Jahr, egal aus welchem Grund, hat die Kündigung zur Folge.

Die zweite Möglichkeit erlaubt den Übertritt in das zweite Ausbildungsjahr. In diesem Fall müssen die nichtbestandenen Klausuren mit dem Nachfolgejahrgang mitgeschrieben werden. Die bestandenen Klausuren aus dem Vorjahr werden anerkannt. Es müssen so viele Klausuren bestanden werden, dass der Kommissaranwärter auf insgesamt 3 bestandene Klausuren kommt. Gelingt dies, wird das Studium wie vorgesehen fortgesetzt. Gelingt dies nicht, erfolgt die Kündigung. Neben den Klausuren müssen zwei so genannte Fachgespräche absolviert werden. Diese zählen bei Nichtbestehen wie eine nicht bestandene Klausur. Die geprüften Fächer wechseln von Jahr zu Jahr.


Praktika P1 und P2 

Die Praktika werden im Institut für Aus- und Fortbildung der Polizei NRW absolviert. Bereits uniformiert üben die Kommissaranwärter bestimmte Trainingsbausteine. Hierzu zählen unter anderem:

Verkehrssicherheitsarbeit/Informations- und Kommunikationstechniken

Verkehrsunfallaufnahme

Verfolgung ausgewählter Eigentumsdelikte

Polizeitechnisches Seminar

Situationstraining mit Eingriffstechniken

Eingriffstechniken

Schieß- und Nichtschießausbildung

Lebenserhaltende und -rettende Sofortmaßnahmen

Fahr- und Sicherheitstraining

Grundlagen für die Verwendung in Polizei-Einsatzeinheiten

Sport und Schwimmen

Nach Abschluss des ersten Jahres müssen die Kommissaranwärter zudem eine Sportprüfung absolviert haben. Diese beinhaltet:

5000m-Lauf

Hindernisparcours

300m Schwimmen auf Zeit


Zweites Ausbildungs /Studienjahr 

Das zweite Studienjahr unterteilt sich in die Studienabschnitte 3.1 und 3.2., das Hauptpraktikum sowie eine Seminararbeit. Die Studienabschnitte vertiefen die rechtlichen Kenntnisse und bereiten auf das Hauptpraktikum vor. Während der Seminararbeit erarbeiten die Kommissaranwärter selbstständig ein Thema und fertigen dazu schriftlich eine Seminararbeit an, die vorgestellt werden muss. Am Ende der Studienabschnitte müssen erneut Klausuren bestanden werden. In diesem Fall werden sieben Klausuren geschrieben. Wie im S 2 dürfen höchstens 2 Klausuren unter 5 Punkten liegen. Es müssen zusätzlich drei Fachgespräche absolviert werden.


Das Hauptpraktikum P3 

Das Hauptpraktikum ist rund sechs Monate lang und wird bei einer Polizeibehörde absolviert. Die ersten drei Monate verbringt der Kommissaranwärter im Wachdienst als dritte Person auf den Streifenwagen. Der Kommissaranwärter lernt unter Aufsicht des Tutors das selbstständige Arbeiten und das Lösen polizeitypischer Lagen wie Verkehrsunfallaufnahme, Kriminalitätsbekämpfung oder Anzeigenaufnahme. Dieser Ausbildungsteil bietet den ersten realistischen Einblick in den gewählten Beruf. Nach knapp zwei Jahren der Ausbildung wird diesem Praktikum deshalb gewöhnlich entgegengefiebert. Am Ende der Wachdienstzeit steht eine Bewertung an. Die restlichen drei Monate werden in einem angegeliederten Kriminalkommissariat absolviert. Am Ende dieser Zeit findet eine erneute Bewertung statt.

Drittes Ausbildungs/Studienjahr 

Im dritten Ausbildungsjahr wird im Studienabschnitt 4 auf das Staats-examen vorbereitet. Zudem muss eine Projektarbeit angefertigt werden, dabei erarbeiten die Kommissaranwärter in Zusammenarbeit mit einer Verwaltungs- oder Polizeibehörde ein Projekt. Anschließend folgen Repetitorien.

Abschlusspraktikum P4 

Nach dem schriftlichen Staatsexamen folgt das Abschlusspraktikum 4 in einer Kreispolizeibehörde, als zweiter Mann auf dem Streifenwagen. Es wird gezielt der nahestehende Einsatz als Polizist geübt und gefestigt. Daraufhin folgen die mündlichen Prüfungen.

Jeweils zum 1. September jeden Jahres werden die Kommissaranwärter nach bestandenen Staatsexamen zum Kommissar ernannt.


Текст 22 (3000 знаков)

HÖHERER KRIMINALDIENST DES BUNDES -  VOLLJURISTINNEN UND VOLLJURISTEN FÜR DEN SOGENANNTEN SEITENEINSTIEG

Das Bundeskriminalamt sucht als Führungsnachwuchskräfte in der Laufbahn des höheren Kriminaldienstes des Bundes Volljuristinnen und Volljuristen für den sog. Seiteneinstieg.

Als Führungsnachwuchskraft erwarten Sie viele interessante und abwechslungsreiche Aufgaben in allen kriminalpolizeilichen Bereichen des Bundeskriminalamtes. Einsatzorte können Wiesbaden, Berlin und Meckenheim bei Bonn sein. 

Die Einstellung erfolgt als Regierungsrat/-rätin zur Anstellung. Nach erfolgreich abgeschlossener Einweisungszeit erfolgt der Laufbahnwechsel und die Ernennung zum/zur Kriminalrat/-rätin zur Anstellung.

Sie erhalten Bezüge der Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) und eine BKA-Zulage, später eine Polizeizulage nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

Das ist Ihr Profil:

• Sie haben beide juristische Staatsexamina mit jeweils «befriedigenden» Leistungen absolviert oder ein juristisches Staatsexamen mit «befriedigenden», das andere mit «ausreichenden» Leistungen absolviert und zusätzlich haben Sie eine für das Bundeskriminalamt förderliche Berufsausbildung abgeschlossen (eine Laufbahnausbildung bei der Polizei im mittleren oder gehobenen Dienst oder eine «wirtschaftsnahe» Berufsausbildung mit dreijähriger Regelausbildungszeit, z.B. zum/zur Bankkaufmann/-frau oder Steuerfachgehilfen /-gehilfin). 

• Sie haben die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Ausnahmen sind möglich). 

• Sie verfügen idealerweise über Sprachkenntnisse in einer der Interpol-Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch). 

• Sie sind zum Einstellungstermin (grundsätzlich monatlich möglich) nicht älter als 34 Jahre. 

• Sie besitzen den Führerschein der Klasse B. 

• Sie sind gesundheitlich geeignet nach den einheitlichen Vorgaben aller Polizeien des Bundes und der Länder. Bei Unklarheiten (z.B. Vorerkrankungen, chronische Erkrankungen pp.) wenden Sie sich bitte zuerst an die zuständigen Sachbearbeiterinnen (Telefonnummer s. unten). 

• Sie besitzen ein gutes Sehvermögen. 

• Neben dem gesunden Sehorgan wird ein Farbunterscheidungsvermögen, räumliches Sehvermögen und ein Mindestsehvermögen verlangt. Für das Mindestsehvermögen gelten folgende Richtwerte: Ab Vollendung des 20. Lebensjahres muss eine Sehschärfe in die Ferne ohne Korrektur von mindes-tens 30 % auf jedem Auge vorliegen. Mit Sehhilfe wird ein Sehvermögen von 100 % auf dem einen und mindestens 80 % auf dem anderen Auge verlangt. Bei Weitsichtigkeit darf die Stärke der korrigierenden Sehhilfe +2,5 dpt schon auf einem Auge nicht übersteigen. 

• Sie sind örtlich ungebunden. 

• Die Mindestgröße für Männer beträgt 166 cm und für Frauen 162 cm. 

Das Bundeskriminalamt fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert, um deren Anteil auch in der Laufbahn des höheren Kriminaldienstes des Bundes, in der sie noch gering vertreten sind, zu steigern. Das Bundeskriminalamt unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle auch in Leitungspositionen.

Senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 15.04.2004 (Anschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Passfoto aus neuester Zeit, eine Kopie aller Abschlusszeugnisse, des Führerscheins sowie der Geburts-urkunde) an das Bundeskriminalamt, Referat ZV 11-31, 65173 Wiesbaden.

e-Mail: guido.koch@polizei.niedersachsen.de

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