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Rechtsgebiete
Wer sich mit der deutschen Rechtsordnung befasst, der stößt immer wieder auf die Unterscheidung der Rechtsgebiete in die beiden großen Bereiche „Privatrecht" und „Öffentliches Recht". Sie ist wichtig vor allem für die Frage, ob für die Entscheidung eines Falles ein Zivilgericht (Privatrecht) oder ein Verwaltungsgericht (öffentliches Recht) zuständig ist.
Das Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen den Bürgern. Der ganze Bereich des bürgerlichen Rechts (Schuldrecht, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht) gehört hierher, aber auch das Handelsrecht, Patentrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Teile des Arbeitsrechts. Auch der Staat kann im Bereich des Privatrechts tätig werden, wenn z. B. eine Stadt von einem Bürger ein Grundstück kauft.
Das öffentliche Recht umfasst alle Rechtsbeziehungen, die auf den Staat oder andere mit hoheitlicher Gewalt ausgestattete Stellen hin ausgerichtet sind. Das sind vor allem die Bereiche, in denen der Staat zum Zwecke des Gemeinwohls tätig wird. Zum öffentlichen Recht gehören z. B. das Verfassungsrecht mit dem Wahlrecht, dem Recht der politischen Parteien und dem Staatsangehörigkeitsrecht, das Verwaltungsrecht, Strafrecht, Prozessrecht, Völkerrecht, Beamtenrecht, Polizeirecht, Ausländerrecht, Schulrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Umweltrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Auch das Strafrecht und das Recht der Ordnungswidrigkeiten ist der Sache nach Teil des öffentlichen Rechts.
2. Распределите области права по группам.
Privatrecht Öffentliches Recht
3. Вставьте правильный предлог и переведите предложение.
1. Die für ein Rechtsverhältnis maßgebende Regel heißt Rechtssatz.
2. Das Gewohnheitsrecht äußert sich in langdauernder Anwendung eines Rechtssatzes durch die Gerichte.
3. Das Recht im objektiven Sinne teilt man in zwei große Rechtsgebiete.
4. Поставьте вопросы к следующим предложениям.
1. Das Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen den Bürgern.
2. Das öffentliche Recht umfasst alle Rechtsbeziehungen.
3. Die rechtliche Beziehung einer Person zu anderen Personen heißt Rechtverhältnisse.
4. Das objektive Recht ist gesetztes Recht und Gewohnheitsrecht.
5. Вставьте окончание прилагательных.
1. Das öffentliche Recht ist zunächst derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt.
2. Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten.
3. Ferner umfasst das öffentliche Recht sämtliche Rechtsmaterien, die die Organisation und Funktion des Staats betreffen.
6. Вставьте правильно man, es и переведите предложения.
1. Ich weiß gut genug.
2. Hier darf nicht sprechen.
3. ist nicht weit. geht dorthin zu Fuß.
4. ist ganz genug.
5. Was macht gewöhnlich sonntags?
6. Hier gibt ein Wörterbuch.
7. Wie lernt Deutsch?
7. Напишите небольшое сообщение по теме „Rechtsgebiete“, используйте предложенные клише.
Thema meines Berichts ist Rechtsgebiete in Deutschland.