Das Privatrecht in Deutschlan
Das Privatrecht ist ein Teil des Rechts. Es hat zum Gegenstand die Beziehungen, die zwischen den B?rgern entstehen. Das Privatrecht hat den privaten Interessen der B?rger zu dienen. Es besch?ftigt sich vorwiegend mit den Sozialbeziehungen der gleichberechtigten Personen im t?glichen Leben
Das allgemeine Privatrecht schlie?t vor allem das B?rgerliche Gesetzbuch (Schuld-, Sachen-, Familien-, Erbrecht) und andere Nebengesetze ein
Das besondere Privatrecht gilt nur f?r bestimmte Personen oder Lebensbereiche. Zum besonderen Privatrecht geh?ren Sonderrechte: Handels-, Gesellschafts-, Wechselrecht u.a. Soweit das besondere Privatrecht keine speziellen Bestimmungen enth?lt, muss man die Vorschriften des allgemeinen Privatrechts einhalten. Oftmals ist es schwierig zu bestimmen, welchem Rechtsgebiet eine Rechtsnorm angeh?rt. Diese Untersuchung tr?gt aber dazu bei, den zul?ssigen Rechtsweg richtig festzustellen. Privatrechtliche Streitigkeiten geh?ren vor die ordentlichen Gerichte, ?ffentlich-rechtliche Streitigkeiten – vor die Verwaltungsgerichte. Heute ist die Unterscheidung praktisch f?r die Zust?ndigkeit der Gerichte erforderlich
Materielles Privatrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die privatrechtlichen Beziehungen f?r die Beteiligten untereinander regeln
Formelles Privatrecht ist dagegen die Gesamtheit der Vorschriften, die die Durchsetzung der Anspr?che aus dem materiellen Privatrecht zum Inhalt haben
Das Zivilrecht umfasst das materielle Privatrecht. Im weiteren Sinne umfasst es auch alle Rechtsnormen, die zur Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen. In erster Linie sind es die dem ?ffentlichen Recht angeh?renden Vorschriften des Zivilprozess- und Gerichtsverfahrensrechts
Gegenw?rtig bezeichnet man oft das Privatrecht als Zivilrecht.